Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

– Diese AGB gelten für alle Angebote, Aufträge und Leistungen zwischen Manuel Brandl (Auftragnehmer) und dem Auftraggeber.
– Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung.
– Mit Unterzeichnung des Angebots oder Auftragserteilung akzeptiert der Auftraggeber diese AGB.

2. Angebot & Vertragsabschluss

– Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
– Der Auftragnehmer behält sich vor, ein Angebot ohne Angabe von Gründen zurückzuziehen.
– Kostenangaben sind Schätzungen und können sich ändern, wenn sich Projektspezifikationen oder Preise externer Dienste vor Vertragsabschluss ändern.
– Mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

3. Preise, Auslagen & Zahlung

– Alle Preise verstehen sich netto, ohne etwaige Barauslagen (z.B. Plugins, Lizenzen, Schriftarten, Stockfotos), sofern nicht explizit angeführt.
– Entstehen zusätzliche Auslagen, wird der Auftraggeber vorab informiert und muss den Kauf freigeben.
– Rechnungen sind ab Ausstellungsdatum innerhalb von 7 Tagen zu begleichen.
– Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten bis zum Zahlungseingang zu unterbrechen.
– Bezahlung erfolgt nach Abschluss des jeweiligen Arbeitspakets, sofern im Angebot nicht anders vereinbart.

4. Mehraufwand & Mitwirkungspflicht

– Sind vom Auftraggeber gelieferte Informationen unvollständig oder unzutreffend und erhöht sich dadurch der Aufwand, ist der Auftragnehmer auch bei Festpreis zu einer angemessenen Nachforderung berechtigt.
– Der Auftraggeber ist verpflichtet, benötigte Inhalte, Zugänge und Freigaben rechtzeitig bereitzustellen.
– Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
– Bei mangelhafter Mitwirkung informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber schriftlich. Wird nach zweimaliger Aufforderung nicht mitgewirkt, ist eine Erhöhung der Vergütung berechtigt.

5. Abnahme

– Fertiggestellte Leistungen werden dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme vorgelegt.
– Mängel müssen innerhalb von 4 Wochen nach Erklärung der Abnahmebereitschaft schriftlich und detailliert mitgeteilt werden.
– Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden - diese werden im Rahmen der Gewährleistung behoben.
Die Leistung gilt automatisch als abgenommen, wenn:

1. die 4-Wochen-Frist verstreicht, ohne dass wesentliche Mängel gemeldet wurden,
2. der Auftraggeber die Leistung Dritten zugänglich macht, oder
3. der Auftraggeber die Leistung produktiv nutzt.

6. Urheberrecht & Nutzungsrechte

– Alle vom Auftragnehmer erstellten Designs, Grafiken, Layouts, Konzepte und sonstigen kreativen Arbeiten sind urheberrechtlich geschützt und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
– Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck.
– Eine Weitergabe, Weiterveräußerung oder Nutzung für Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht gestattet.
– Der Auftragnehmer behält das Recht, erstellte Arbeiten in seinem Portfolio und für Eigenwerbung zu verwenden.
– Mit Übergabe der Website geht die vollständige Verantwortung für alle Inhalte auf den Auftraggeber über. Manuel Brandl haftet nicht für Inhalte, die nach der Übergabe veröffentlicht oder verändert werden.

7. Schutz von Designs in der Konzeptphase

– Designs, Wireframes, Mockups und Konzepte, die im Rahmen einer Angebotsphase, Konzeptphase oder als Vorleistung erstellt werden, bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers.
– Werden gelieferte Designs oder Konzepte durch den Auftraggeber ohne Beauftragung des Auftragnehmers von einem Dritten umgesetzt, stellt dies eine Urheberrechtsverletzung dar. Der Auftragnehmer behält sich in diesem Fall rechtliche Schritte sowie eine angemessene Vergütung vor.
– Die Weitergabe von Entwürfen an Dritte - gleich zu welchem Zweck - ist ohne schriftliche Zustimmung nicht gestattet.

8. Kündigung

– Beide Parteien können den Vertrag jederzeit fristlos aus wichtigem Grund kündigen, wenn die Projektdurchführung erheblich gefährdet ist.
Wichtige Gründe sind insbesondere:
– Wesentliche Vertragspflichtverletzung, die nach schriftlicher Abmahnung nicht innerhalb von 30 Tagen behoben wurde.
– Antrag auf Insolvenz- oder Schuldenregulierungsverfahren einer Partei.
– Einstellung von Zahlungen oder Leistungen einer Partei.
– Jede Kündigung muss schriftlich per eingeschriebenem Brief erfolgen.

9. Schlussbestimmungen

– Es gilt das Recht der Republik Österreich. Gerichtsstand ist der Hauptsitz des Auftragnehmers.
– Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen nicht.
– Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform - auch die Änderung dieser Klausel selbst.
– Eine Übertragung des Auftrags an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der anderen Partei.
– Allgemeine Einkaufsbedingungen des Auftraggebers sind ausgeschlossen, sofern nicht explizit gegengezeichnet.